Verordnung der Bundesregierung vom 3. November 1981 über die Einbringung, Behandlung und Erledigung von Wünschen und Beschwerden der Zivildienstleistenden

Zusammenfassung


611. Verordnung: Einbringung, Behandlung und Erledigung von Wünschen und Beschwerden der Zivildienstleistenden

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Auszug


Verordnung der Bundesregierung vom 3. November 1981 über die Einbringung, Behandlung und Erledigung von Wünschen und Beschwerden der Zivildienstleistenden

Auf Grund der §§ 37 a und 38 des Zivildienstgesetzes,

BGBl. Nr. 187/1974, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 344/1981, in Verbindung mit Art. IV Abs. 2 des Bundesgesetzes BGBl.

Nr. 496/1980 wird — soweit diese Verordnung auf Grund des § 37 a des Zivildienstgesetzes ergeht, im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates

— verordnet:

Wüns...

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