Verordnung der Bundesregierung vom 20. Juni 1967, womit eine Geschäftsordnung des Landesverteidigungsrates erlassen wird

Zusammenfassung


226. Verordnung: Erlassung einer Geschäftsordnung des Landesverteidigungsrates

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Auszug


Verordnung der Bundesregierung vom 20. Juni 1967, womit eine Geschäftsordnung des Landesverteidigungsrates erlassen wird

Auf Grund des § 5 Abs. 6 des Wehrgesetzes,

BGBl. Nr. 181/1955, wird mit Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates verordnet:

§ 1. (1) Der Landesverteidigungsrat ist vom Bundeskanzler einzuberufen.

(2) Begehren mindestens zwei Mitglie...

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