Bundesgesetz vom 25. Juli 1951, über einen Bundeszuschuß zum Zwecke der Wiederherstellung der Straßenbrücke bei Tulln.

Zusammenfassung


164. Bundesgesetz: Bundeszuschuß zum Zwecke der Wiederherstellung der Straßenbrücke bei Tulln.

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Auszug


Bundesgesetz vom 25. Juli 1951, über einen Bundeszuschuß zum Zwecke der Wiederherstellung der Straßenbrücke bei Tulln.

Der Nationalrat hat beschlossen: ...

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