Zusammenfassung
262. Verordnung: Gewährung einer Beihilfe zugunsten bestimmter Körnerhülsenfrüchte
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Auszug
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die Gewährung einer Beihilfe zugunsten bestimmter Körnerhülsenfrüchte
Auf Grund des § 99 des Marktordnungsgesetzes 1985, BGBl. Nr. 210, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 664/1994, wird verordnet:
Anwendungsbereich§ 1. Die Vorschriften dieser Verordnung dienen der Vollziehung der Rechtsakte des Rates der Euro...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
