Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Aufhebung einer Wortfolge der Verordnung BGBl. Nr. 521/1990 durch den Verfassungsgerichtshof

Zusammenfassung


193. Kundmachung: Aufhebung einer Wortfolge der Verordnung betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der B 83 Kärntner Straße und der B 95 Turracher Straße im Bereich der Gemeinden Maria Saal und Klagenfurt, BGBl. Nr. 521/1990, durch den Verfassungsgerichtshof

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Auszug


Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Aufhebung einer Wortfolge der Verordnung BGBl. Nr. 521/1990 durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Artikel 139 Absatz 5 B-VG und § 60...

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