Zusammenfassung
330. Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen (GATT); Übereinkommen über Einfuhrlizenzverfahren
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Auszug
ÜBEREINKOMMEN über Einfuhrlizenzverfahren
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.(Übersetzung)Präambel Die Parteien dieses Übereinkommensüber Einfuhrlizenz-verfahren — im folgenden „die Vertragsparteien" und „diesesÜbereinkommen" genannt —IM HINBLICK auf die multilateralen Handelsverhandlungen,IN DEM WUNSCH, die Ziele des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens — im folgenden das „Allgemeine Abkommen"oder „GATT" genannt— zu fördern;IN ANBETRACHT der besonderen Handels-, Entwicklungs-und Finanzbedürfnisse der Entwicklungsländer;ANERKENNEND, daß automatische Einfuhrlizenzverfahren für bestimmte Zwecke sinnvoll sind, aber nicht zur Beschränkung des Handels benutzt werden sollten;ANERKENNEND, daß Einfuhrlizenzverfahren zur Verwaltung von Maßnahmen angewendet werden können, die auf Grund der einschlägigen Bestimmungen des GATT erlassen worden sind;ANERKE...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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