ÜBEREINKOMMEN über Einfuhrlizenzverfahren

Zusammenfassung


330. Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen (GATT); Übereinkommen über Einfuhrlizenzverfahren

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Auszug


ÜBEREINKOMMEN über Einfuhrlizenzverfahren

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

(Übersetzung)

Präambel Die Parteien dieses Übereinkommens

über Einfuhrlizenz-

verfahren — im folgenden „die Vertragsparteien" und „dieses

Übereinkommen" genannt —

IM HINBLICK auf die multilateralen Handelsverhandlungen,

IN DEM WUNSCH, die Ziele des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens — im folgenden das „Allgemeine Abkommen"

oder „GATT" genannt

— zu fördern;

IN ANBETRACHT der besonderen Handels-, Entwicklungs-

und Finanzbedürfnisse der Entwicklungsländer;

ANERKENNEND, daß automatische Einfuhrlizenzverfahren für bestimmte Zwecke sinnvoll sind, aber nicht zur Beschränkung des Handels benutzt werden sollten;

ANERKENNEND, daß Einfuhrlizenzverfahren zur Verwaltung von Maßnahmen angewendet werden können, die auf Grund der einschlägigen Bestimmungen des GATT erlassen worden sind;

ANERKE...

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