Zusammenfassung
257. Bundesgesetz: Erwerbsgesellschaftengesetz ? EGG
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Auszug
Bundesgesetz vom 25. April 1990 über eingetragene Erwerbsgesellschaften (Erwerbsgesellschaftengesetz ? EGG)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Eingetragene Erwerbsgesellschaft§ 1. Eine Gesellschaft, die auf einen gemeinschaftlichen Erwerb unter gemeinsamer Firma gerichtet ist, zu deren Zweck jedoch eine offene Handelsgesellschaft oder eine Kommanditgesellschaft nicht gegründet werden kann, ist 1. eine offene Erwerb...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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