Bundesgesetz vom 16. Dezember 1958 über die Einhebung einer Lizenzabgabe anläßlich der Einfuhr bestimmter eiweißhältiger Futtermittel.

Zusammenfassung


283. Bundesgesetz: Einhebung einer Lizenzabgabe anläßlich der Einfuhr bestimmter eiweißhaltiger Futtermittel.

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Auszug


Bundesgesetz vom 16. Dezember 1958 über die Einhebung einer Lizenzabgabe anläßlich der Einfuhr bestimmter eiweißhältiger Futtermittel.

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. (1) Soweit dies zur Förderung des Milchabsatzes nötig und mit den allgemeinen produktionspolitischen Erfordernissen verein...

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