Zusammenfassung
176. Bundesgesetz: Einige Bestimmungen zur Lenkung der landwirtschaftlichen Erzeugung.
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Auszug
Bundesgesetz vom 16. Juli 1952, betreffend einige Bestimmungen zur Lenkung der landwirtschaftlichen Erzeugung.
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. (1) Neuanlage eines Weingartens im Sinne dieses Bundesgesetzes ist 1. jede weingartenm...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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