Bundesgesetz vom 16. Juli 1952, betreffend einige Bestimmungen zur Lenkung der landwirtschaftlichen Erzeugung.

Zusammenfassung


176. Bundesgesetz: Einige Bestimmungen zur Lenkung der landwirtschaftlichen Erzeugung.

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Auszug


Bundesgesetz vom 16. Juli 1952, betreffend einige Bestimmungen zur Lenkung der landwirtschaftlichen Erzeugung.

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. (1) Neuanlage eines Weingartens im Sinne dieses Bundesgesetzes ist 1. jede weingartenm...

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