Kundmachung des Bundeskanzlers vom 27. November 1978 über die Aufhebung einiger Worte im § 2 des Bundesgesetzes über die Entschädigung bestimmter Vermögensverluste in Italien durch den Verfassungsgerichtshof

Bundesgesetzblatt, 14 Dezember 1978 (Nr. 599/1978)

Kundmachung (K)

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


599. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Entschädigung bestimmter Vermögensverluste in Italien durch den Verfassungsgerichtshof

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzlers vom 27. November 1978 über die Aufhebung einiger Worte im § 2 des Bundesgesetzes über die Entschädigung bestimmter Vermögensverluste in Italien durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 140 Abs. 5 des Bundes-Verf...

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