Kundmachung des Bundeskanzlers vom 23. Dezember 1989 über die Aufhebung einiger Worte im § 8 Abs. 1 des Bundesstatistikgesetzes 1965 durch den Verfassungsgerichtshof

Zusammenfassung


21. Kundmachung: Aufhebung einiger Worte im § 8 Abs. 1 des Bundesstatistikgesetzes 1965 durch den Verfassungsgerichtshof

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzlers vom 23. Dezember 1989 über die Aufhebung einiger Worte im § 8 Abs. 1 des Bundesstatistikgesetzes 1965 durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 140 Abs. 5 und 6 ...

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