Kundmachung des Bundeskanzlers über die Aufhebung einiger Worte in den §§ 20 Abs. 1 und 24b Abs. 2 sowie des § 24a der Rundfunkverordnung durch den Verfässungsgerichtshof

Zusammenfassung


701. Kundmachung: Aufhebung einiger Worte in den §§ 20 Abs. 1 und 24b Abs. 2 sowie des § 24a der Rundfunkverordnung durch den Verfässungsgerichtshof

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzlers über die Aufhebung einiger Worte in den §§ 20 Abs. 1 und 24b Abs. 2 sowie des § 24a der Rundfunkverordnung durch den Verfässungsgerichtshof

Gemäß Art. 140 Abs. 5 und 6 B-VG und gemäÃ...

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