Kundmachung des Bundesministeriums für Finanzen vom 26. November 1965 betreffend die Aufhebung einiger Worte im Abschnitt 22 Abs. 1 zweiter Satz der Durchführungsbestimmungen betreffend die Gewerbesteuer durch den Verfassungsgerichtshof

Zusammenfassung


343. Kundmachung: Aufhebung einiger Worte im Abschnitt 22 Abs. 1 zweiter Satz der Durchführungsbestimmungen betreffend die Gewerbesteuer durch den Verfassungsgerichtshof

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Kundmachung des Bundesministeriums für Finanzen vom 26. November 1965 betreffend die Aufhebung einiger Worte im Abschnitt 22 Abs. 1 zweiter Satz der Durchführungsbestimmungen betreffend die Gewerbesteuer durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 139 Abs. 2 des Bundes...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen