Bundesgesetz vom 3. Juli 1947, über Änderungen auf dem Gebiete der Einkommensteuer (Einkommensteuernovelle 1947).

Zusammenfassung


127. Bundesgesetz: Einkommensteuernovelle 1947.

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Auszug


Bundesgesetz vom 3. Juli 1947, über Änderungen auf dem Gebiete der Einkommensteuer (Einkommensteuernovelle 1947).

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. Das Einkommensteuergesetz in der Fassung des Steueränderungsgesetzes vom 25. Juli 1946, B. G. Bl. Nr. 171, wird in nachstehender Weise geändert:

a) § 3, Abs. (1), Z. 1, hat zu lauten:

„1. Das Einkommen der unbeschränkt steuerpflichtigen Personen, wenn es den Betrag von 2000 S nicht übersteigt."

b) In § 3, Abs. (1), ist nach Z. 8 einzufügen:

„9. Jubil...

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