Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 17. Juni 1983 betreffend die Durchführung der Übermittlung von Einkommensteuerdaten an die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft

Zusammenfassung


355. Verordnung: Durchführung der Übermittlung von Einkommensteuerdaten an die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 17. Juni 1983 betreffend die Durchführung der Übermittlung von Einkommensteuerdaten an die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft

Auf Grund des § 229 Abs. 3 des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes (GSVG), BGBl.

Nr. 560/197...

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