Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Durchführung der Übermittlung von Einkommensteuerdaten an die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft

Bundesgesetzblatt, 27 März 1998 (Nr. 107/1998)

Verordnung (V)

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Zusammenfassung


107. Verordnung: Durchführung der Übermittlung von Einkommensteuerdaten an die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Durchführung der Übermittlung von Einkommensteuerdaten an die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft

Auf Grund des § 229a Abs. 3 des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes, BGBl. Nr. 560/1978,

wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister fÃ...

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