Verordnung der Bundesregierung vom 10. Dezember 1948, betreffend die Gewährung einer einmaligen Sonderzahlung an die Bundesbeamten und an die Vertragsbediensteten des Bundes.

Zusammenfassung


10. Verordnung: Gewährung einer einmaligen Sonderzahlung an die Bundesbeamten und an die Vertragsbediensteten des Bundes.

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Auszug


Verordnung der Bundesregierung vom 10. Dezember 1948, betreffend die Gewährung einer einmaligen Sonderzahlung an die Bundesbeamten und an die Vertragsbediensteten des Bundes.

Auf Grund des § 68, Abs. (4), des Gehaltsüberleitungsgesetzes vom 12. Dezember 1946,

B.G.Bl....

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