VEREINBARUNG zwischen der für das ADR zuständigen Behörde der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 10602 des ADR über die Verwendung von Verschlußeinrichtungen an Tanks für Stoffe der Rn. 2501 Ziffer 1 oder für Ammoniumnitrat, flüssig, der Ziffer 20
Bundesgesetzblatt, 06 Dezember 1994 (Nr. 958/1994)
Sonstiges (insbesondere Staatsverträge)
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