Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die Zulassung von Eintrittstellen für die Ein- und Durchfuhr von Nadelholz mit Rinde

Zusammenfassung


628. Verordnung: Zulassung von Eintrittstellen für die Ein- und Durchfuhr von Nadelholz mit Rinde

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die Zulassung von Eintrittstellen für die Ein- und Durchfuhr von Nadelholz mit Rinde

Auf Grund des § 5 Abs. 2 des Bundesgesetze...

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