Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Unterricht vom 30. März 1954 über die Errichtung einer Arzneibuchkommission.

Zusammenfassung


100. Verordnung: Errichtung einer Arzneibuchkommission.

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Unterricht vom 30. März 1954 über die Errichtung einer Arzneibuchkommission.

Auf Grund des § 7 des Gesetzes vom 18. Dezember 1906, RGBl. Nr. 5/1907, betreffend die Regelung des Apothekenwesens, wird verordnet:

§ 1. (1) Für die ...

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