Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium für Finanzen vom 10. Dezember 1968 über die Gewährung von Teuerungszulagen zu den Remunerationen für Lehraufträge

Zusammenfassung


440. Verordnung: Gewährung von Teuerungszulagen zu den Remunerationen für Lehraufträge

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium für Finanzen vom 10. Dezember 1968 über die Gewährung von Teuerungszulagen zu den Remunerationen für Lehraufträge

Auf Grund des § 23 Abs. 4 des...

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