Zusammenfassung
114. Verordnung: Befreiung einzelner Waren von der Genehmigungspflicht zur Ausfuhr nach dem Außenhandelsverkehrsgesetz 1953.
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Auszug
Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 20. Mai 1955, womit einzelne Waren von der Genehmigungspflicht zur Ausfuhr nach dem Außenhandelsverkehrsgesetz 1953 befreit werden.
Auf Grund des...
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