Zusammenfassung
69. Bundesgesetz: Änderung des Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetzes
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Auszug
Bundesgesetz vom 6. Feber 1968, mit dem das Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel I Das Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz vom 21. Jänner 1959, BGBl. Nr. 48, wird in folgender Weise geändert:1. Der § 2 Abs. 2 hat zu lauten:„(2) Der Begriff des Kraftfahrzeugs ist im Sinne des Kraftfahrgesetzes 1967, BGBl. Nr. 267, auszulegen.Soweit sich aus dem vorliegenden Bundesgesetz nicht anderes ergibt, ist dieses auf Kraftfa...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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