Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten und des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr über elektromagnetische Verträglichkeit (Elektromagnetische Verträglichkeitsverordnung 1995 ? EMVV 1995)

Zusammenfassung


52. Verordnung: Elektromagnetische Verträglichkeitsverordnung 1995 - EMVV 1995

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten und des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr über elektromagnetische Verträglichkeit (Elektromagnetische Verträglichkeitsverordnung 1995 ? EMVV 1995)

Auf Grund des § 3 Abs. 4 und 6, des § 7 Abs. 1, 5 und 6 und des § 10 Abs. 2 des Elektrotechnikgesetzes 1992 — ETG 1992, BGBl. Nr. 106/1993, sowie des § 205 des Berggesetzes 1975, BGBl. Nr. 259, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 633/1994, wird vom Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten und auf Grund des § 3 Abs. 3 des Fernmeldegesetzes 1993, BGBl. Nr. 908, vom Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr verordnet:

Begriffsbestimmungen

§ 1. Im Sinne dieser Verordnung gelten folgende Definitionen:

1. Geräte: alle elektrischen und elektronischen Apparate, Betriebsmittel, Anlagen und Systeme, die elektrische und/oder elektronische Bauteile enthalten.

2. Elektromagnetische Störung: jede elektromagnetische Erscheinung, die die Funktion eines Apparates, eines Betriebsmittels, einer Anlage od...

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