Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der die Verordnung über die Begrenzung der Emission von luftverunreinigenden Stoffen aus Anlagen zur Erzeugung von Eisen und Stahl geändert wird

Bundesgesetzblatt Nr. 290/2007, 18. Oktober 2007Verordnung (V) › BMWA (Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit)

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Zusammenfassung


Änderung der Verordnung über die Begrenzung der Emission von luftverunreinigenden Stoffen aus Anlagen zur Erzeugung von Eisen und Stahl

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der die Verordnung über die Begrenzung der Emission von luftverunreinigenden Stoffen aus Anlagen zur Erzeugung von Eisen und Stahl geändert wird

290. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der die Verordnung über die Begrenzung der Emission von luftverunreinigenden Stoffen aus Anlagen zur Erzeugung von Eisen und Stahl geändert wird

Auf Grund des § 82 Abs. 1 der Gewerbeordnung 1994 - GewO 1994, BGBl. Nr. 194 (WV), zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 60/2007, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft verordnet:

Die Verordnung über die Begrenzung der Emission von luftverunreinigenden Stoffen aus Anlagen zur Erzeugung von Eisen und Stahl, BGBl. II Nr. 160/1997, wird wie folgt geändert:

1. § 3 Abs. 1 Z 1 lautet:"1.Staubförmige Emissionen 10 mg/m3

Sofern der Einsatz von Gewebefiltern auf Grund der Eigenschaften der Abgase oder der Abluft nicht möglich ist (zB hoher Feuchtegehalt), gilt ein Emissionsgrenzwert von 20 mg/m3."

2. § 3 Abs. 1 Z 2.1 lautet:"2.1Organische Stoffe, angegeben als Gesamtkohlenstoff 50 mg/m3

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