Zusammenfassung
82. Energiechartaprotokoll über Energieeffizienz und damit verbundene Umweltaspekte samt Anlage
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Auszug
ENERGIECHARTAPROTOKOLL ÜBER ENERGIEEFFIZIENZ UND DAMIT VERBUNDENE UMWELTASPEKTE
Der Nationalrat hat beschlossen:
1. Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anlage wird genehmigt und 2. im Sinne des Artikels 49 Absatz 2 B-VG ist die französische, italienische, russische und spanische Fassung des Staatsvertrages samt Anlage dadurch kundzumachen, daß diese im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegen.PRÄAMBEL DIE VERTRAGSPARTEIEN DIESES PROTOKOLLS –im Hinblick auf die im Abschlußdokument der Haager Konferenz über die Europäische Energiecharta angenommene Europäische Energiecharta, das am 17. Dezember 1991 in Den Haag unterzeichnet wurde, und insbesondere auf die darin enthaltenen Erklärungen, daß Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Energieeffizienz und des damit verbundenen Umweltschutzes notwendig ist;gestützt auf den Vertrag über die Energiecharta Kundgemacht in BGBl. III Nr. 81/1998, der vom 17. Dezember 1994 bis zum 16. Juni 1995 zur Unterzeichnung aufliegt;eingedenk der von internationalen Organisationen und Foren auf dem Gebiet der Energieeffizienz und der Umweltaspekte des Energiekreislaufs geleisteten Arbeit;angesichts der verbesserten Versorgungssicherheit und des erheblichen Nutzens für Wirtschaft und Umwelt, die sich aus der Umsetzung kostengünstiger Energieeffizienzmaßnahmen ergeben und angesichts deren Bedeutung für die Um...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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