Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 2. Jänner 1980 über energiesparende Maßnahmen bei der Verbesserung von Baulichkeiten

Zusammenfassung


31. Verordnung: Energiesparende Maßnahmen bei der Verbesserung von Baulichkeiten

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 2. Jänner 1980 über energiesparende Maßnahmen bei der Verbesserung von Baulichkeiten

Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Wohnungsverbesserungsgesetzes,

zuletzt geändert durch Bundesgesetz BGBl. Nr. 337/1978, wird verordnet:

§ 1. (1) Bei der Förderung der Errichtung,

Aus- oder Umgestaltung von Beheizungs-, Zentralheizungs-

und Warmwasserbereitungsanlagen,

des Anschlusses an zentrale Wärmeversorgungsanlagen,

vo...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen