Verordnung des Bundesministeriums für Energiewirtschaft und Elektrifizierung vom 1. Oktober 1948, womit die Höhe der Mehrgebühren nach dem Lastverteilungsgesetz festgesetzt wird.

Zusammenfassung


214. Verordnung: Verordnung, womit die Höhe der Mehrgebühren nach dem Lastverteilungsgesetz festgesetzt wird.

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Energiewirtschaft und Elektrifizierung vom 1. Oktober 1948, womit die Höhe der Mehrgebühren nach dem Lastverteilungsgesetz festgesetzt wird.

Auf Grund des § 3 a des Bundesgesetzes vom 6. März 1946, B. G. Bl. Nr....

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