Verordnung des Bundesministeriums für Energiewirtschaft und Elektrifizierung vom 14. September 1949 zur Durchführung des Lastverteilungsgesetzes (Lastverteilungsverordnung 1949).

Zusammenfassung


232. Verordnung: Lastverteilungsverordnung 1949.

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Energiewirtschaft und Elektrifizierung vom 14. September 1949 zur Durchführung des Lastverteilungsgesetzes (Lastverteilungsverordnung 1949).

Auf Grund des Bundesgesetzes vom 6. März 1946, B.G.Bl. Nr. 83, über Maßnahmen zur Sicherstellung der Elektrizitätsversorgung (Lastverteilungsgesetz)

in der Fassung des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1948, B.G.Bl. Nr. 147 (Lastverteilungs-

Novelle 1948), und des Bundesgesetzes vom 13. Juli 1949, B.G.Bl. Nr. 171

(Lastverteilungs-Novelle 1949), wird verordnet wie folgt:

1. Abschnitt.

Organisation der Lastverteilung.

§ 1. Grundsätze.

Zur Sicherstellung der infolge des Krieges und seiner Nachwirkungen gefährdeten Elektrizitätsversorgung wird die Versorgung der Verbraucher mit elektrischer Energie geregelt:

1. durch Stromverbrauchs-Beschränkungsmaßnahmen;

2. durch Anordnungen zur Stromerzeugung.

§ 2. Dringlichkeits- und Schaltstufen.

(1) Für Verbraucher mit einem uneingeschränkten Stromverbrauch von mindestens 1000 kWh monatlich wird die Abgabe der verfügbaren elektrischen Energie aus den der öffentlichen Versorgung dienenden Netzen entsprechend der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung ihrer Produktion mengenmäßig gestaffelt (Dringlichkeitsstufen); der unter Bedachtnahme auf die Dringlichkeitsstufen zulässige Höchstverbrauch wird jeweils durch die Schaltstufen bestimmt.

(2) Die Schaltstufen werden jeweils entsprechend dem Umfang des gesicherten Auf...

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