Kundmachung des Bundesministers für Auswärtige Angelegenheiten vom 14. April 1981 über die Neufassung der Anlagen III und IV des Vertrages vom 21. April 1967 zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik über den Entfall der Beglaubigung, die Übermittlung von Personenstandsurkunden und die Vereinfachung der für die Eheschließung erforderlichen vorangehenden Förmlichkeiten, BGBl. Nr. 15/1972

Zusammenfassung


247. Kundmachung: Neufassung der Anlagen III und IV des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik über den Entfall der Beglaubigung, die Übermittlung von Personenstandsurkunden und Vereinfachung der für die Eheschließung erforderlichen vorangehenden Förmlichkeiten

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Auszug


Kundmachung des Bundesministers für Auswärtige Angelegenheiten vom 14. April 1981 über die Neufassung der Anlagen III und IV des Vertrages vom 21. April 1967 zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik über den Entfall der Beglaubigung, die Übermittlung von Personenstandsurkunden und die Vereinfachung der für die Eheschließung erforderlichen vorangehenden Förmlichkeiten, BGBl. Nr. 15/1972

Im Hinblick auf das Bundesgesetz vom 14. Feber 1973, BGBl. Nr. 108, mit dem die Bestimmungen

über die Geschäftsfähigkeit und die Ehemündigkeit geändert werden, das Bundesgesetz vom 30. Juni 1977, BGBl. Nr. 403, über die Neuordnung des Kindschaftsrechtes, und eine Mitteilung des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der Italienischen Republik vom 12. Jänner 1981, daß durch das Gesetz ...

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