Bundesgesetz vom 2. Juli 1947, über den Entgeltanspruch bei Dienstverhinderung.

Zusammenfassung


158. Bundesgesetz: Entgeltanspruch bei Dienstverhinderung.

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Auszug


Bundesgesetz vom 2. Juli 1947, über den Entgeltanspruch bei Dienstverhinderung.

Der Nationalrat hat beschlos...

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