Bundesgesetz vom 16. Mai 1968, betreffend entgeltliche und unentgeltliche Veräußerung und Belastung von unbeweglichem und beweglichem Bundesvermögen

Zusammenfassung


176. Bundesgesetz: Entgeltliche und unentgeltliche Veräußerung und Belastung von unbeweglichem und beweglichem Bundesvermögen

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Auszug


Bundesgesetz vom 16. Mai 1968, betreffend entgeltliche und unentgeltliche Veräußerung und Belastung von unbeweglichem und beweglichem Bundesvermögen

Der Nationalrat h...

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