Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der die Verordnung über die Bewilligungspflicht von entgeltlichen Rechtsgeschäften in der Aus- oder Einfuhr und unentgeltlichen Rechtsgeschäften oder Handlungen in der Ausfuhr geändert wird

Zusammenfassung


660. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Bewilligungspflicht von entgeltlichen Rechtsgeschäften in der Aus- oder Einfuhr und unentgeltlichen Rechtsgeschäften oder Handlungen in der Ausfuhr

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der die Verordnung über die Bewilligungspflicht von entgeltlichen Rechtsgeschäften in der Aus- oder Einfuhr und unentgeltlichen Rechtsgeschäften oder Handlungen in der Ausfuhr geändert wird

Auf Grund des § 4 Abs. 5 des ...

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