Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Grundausbildung für den Fachdienst (Entlohnungsgruppe v3) in den Geschäftsstellen (Kanzleien) der Gerichte und Staatsanwaltschaften

Bundesgesetzblatt, 30 Dezember 2005 (Nr. 482/2005)

Verordnung (V) - BMJ (Bundesministerium für Justiz)

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Zusammenfassung


Grundausbildung für den Fachdienst (Entlohnungsgruppe v3) in den Geschäftsstellen (Kanzleien) der Gerichte und Staatsanwaltschaften

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Auszug


Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Grundausbildung für den Fachdienst (Entlohnungsgruppe v3) in den Geschäftsstellen (Kanzleien) der Gerichte und Staatsanwaltschaften

482. Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Grundausbildung für den Fachdienst (Entlohnungsgruppe v3) in den Geschäftsstellen (Kanzleien) der Gerichte und Staatsanwaltschaften

Auf Grund der §§ 23 bis 31 und 281 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 80/2005, und des § 67 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948, BGBl. Nr. 86, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 80/2005, wird verordnet:

Anwendungsbereich

§ 1. (1) Diese Verordnung regelt die Grundausbildung für den Fachdienst (Entlohnungsgruppe v3) in den Geschäftsstellen (Kanzleien) der Gerichte und Staatsanwaltschaften.

(2) Die in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Ausdrücke umfassen Frauen und Männer gleichermaßen. Bei der Anwendung auf bestimmte P...

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