Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen vom 23. Mai 1950, über die Entrichtung der Zölle in Goldmünzen oder in anderen Zahlungsmitteln der Schillingwährung als Goldmünzen.

Zusammenfassung


105. Verordnung: Entrichtung der Zölle in Goldmünzen oder in anderen Zahlungsmitteln der Schillingwährung als Goldmünzen.

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen vom 23. Mai 1950, über die Entrichtung der Zölle in Goldmünzen oder in anderen Zahlungsmitteln der Schillingwährung als Goldmünzen.

Auf Grund des § 89 des Gesetzes vom 10. J...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen