Zusammenfassung
374. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern
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Auszug
Kundmachung des Bundeskanzlers vom 4. Juli 1977 betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern
Nach Mitteilungen der Niederländischen Regierung hat Surinam erklärt, daß das Übereinkommen
über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern (BGBl.Nr. 294/1961, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 67...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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