Kundmachung des Bundeskanzlers vom 4. Juli 1977 betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern

Bundesgesetzblatt, 19 Juli 1977 (Nr. 374/1977)

Kundmachung (K)

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


374. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzlers vom 4. Juli 1977 betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern

Nach Mitteilungen der Niederländischen Regierung hat Surinam erklärt, daß das Übereinkommen

über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern (BGBl.

Nr. 294/1961, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 67...

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