Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über Ausgleichsmaßnahmen für infolge der Verringerung des österreichischen landwirtschaftlichen Umrechnungskurses entstandene Einkommensverluste (LUK-Ausgleichsmaßnahmen-Verordnung)

Zusammenfassung


390. Verordnung: Ausgleichsmaßnahmen für infolge der Verringerung des österreichischen landwirtschaftlichen Umrechnungskurses entstandene Einkommensverluste (LUK-Ausgleichsmaßnahmen-Verordnung)

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über Ausgleichsmaßnahmen für infolge der Verringerung des österreichischen landwirtschaftlichen Umrechnungskurses entstandene Einkommensverluste (LUK-Ausgleichsmaßnahmen-Verordnung)

Auf Grund des § 99 Abs. 1 Z 15 und Abs. 3 des Marktordnungsgesetzes 1985, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 298/1995, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

Anwendungsbereich

§ 1. Die Bestimmungen dieser Verordnung dienen der Durchführung der Rechtsakte des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über Ausgleichsmaßnahmen infolge der Verringerung der landwirtschaft...

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