Zusammenfassung
53. Bundesgesetz: Zweites Rückstellungsgesetz.
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Auszug
Bundesgesetz vom 6. Februar 1947 über die Rückstellung entzogener Vermögen, die sich im Eigentum der Republik Österreich befinden (Zweites Rückstellungsgesetz).
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. (1) Vermögen, welche aus den im § 1 des Gesetzes vom 10. Mai 1945, St. G. Bl. Nr. 10,genannten Gründen auf die dort genannte Art entzogen worden sind und zufolge Verfall im Eigentum der...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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