Bundesgesetz vom 8. Juli 1953, womit das Bundesgesetz zur Ausführung des Gesetzes über die Aufhebung des Erbhofrechtes und des Landbewirtschaftungsrechtes geändert wird.

Zusammenfassung


132. Bundesgesetz: Abänderung des Bundesgesetzes zur Ausführung des Gesetzes über die Aufhebung des Erbhofrechtes und des Landbewirtschaftungsrechtes.

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Auszug


Bundesgesetz vom 8. Juli 1953, womit das Bundesgesetz zur Ausführung des Gesetzes über die Aufhebung des Erbhofrechtes und des Landbewirtschaftungsrechtes geändert wird.

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ i. Das Bundesgesetz vom 21. März 1947,

BGBl. Nr. 85, zur Ausführung des Gesetzes vom 19....

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