Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume Kundgemacht in BGBl. Nr. 372/1983 idF BGBl. Nr. 747/1990; Änderungen der Anhänge I, II, III und IV

Zusammenfassung


82. Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume; Änderungen der Anhänge I, II, III und IV

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Auszug


Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume Kundgemacht in BGBl. Nr. 372/1983 idF BGBl. Nr. 747/1990; Änderungen der Anhänge I, II, III und IV

Der Ständige Ausschuß hat gemäß Art. 17 Abs. 2 des Übereinkommens über die Erhaltung ...

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