Zusammenfassung
164. Bundesgesetz: Förderung der Erhaltung und Verbesserung von Wohnhäusern sowie der Stadterneuerung
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Auszug
Bundesgesetz vom 31. März 1982 zur Förderung der Erhaltung und Verbesserung von Wohnhäusern sowie der Stadterneuerung
Der Nationalrat hat beschlossen:
Zweck§ 1. Die Förderung nach diesem Bundesgesetz dient der Erhaltung und Verbesserung von Wohnhäusern mit mindestens drei Wohnungen, die auf Grund einer vor dem 8. Mai 1945 erteilten Baubewilligung errichtet worden sind und deren Wohnungen den Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes,BGBl. Nr. 520/1981, über den Mietzins oder den Bestimmungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes,BGBl. Nr. 139/1979, über die Berechnung des Entgelts unter...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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