Abkommen von Neuchâtel über die Erhaltung oder die Wiederherstellung der durch den zweiten Weltkrieg beeinträchtigten gewerblichen Eigentumsrechte (vom 8. Februar 1947).

Zusammenfassung


190. Abkommen von Neuchâtel über die Erhaltung oder die Wiederherstellung der durch den zweiten Weltkrieg beeinträchtigten gewerblichen Eigentumsrechte.

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Auszug


Abkommen von Neuchâtel über die Erhaltung oder die Wiederherstellung der durch den zweiten Weltkrieg beeinträchtigten gewerblichen Eigentumsrechte (vom 8. Februar 1947).

Nachdem das in Neuchâtel am 8. Februar 1947 unterzeichnete Abkommen über die Erhaltung oder die Wiederherstellung der durch den zweiten Weltkrieg beeinträchtigten gewerblichen Eigentumsrechte

(Arrangement concernant la Conservation ou la Restauration des droits de Propriété Industrielle atteints par la deuxième guerre mondiale) samt Schlußprotokoll (Protocole de Clôture) und zusätzliche;

Schlußprotokoll (Protocole de Clôture Additionnel), welche also lauten:

(Übersetzung.)

Die unterzeichneten) Bevollmächtigten der Regierungen der Mitgliedsländer der Internationalen Union zum Schutz des gewerblichen Eigentums sind in dem Bestreben, die Beeinträchtigungen der gewerblichen Eig...

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