Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die Erhebung einer Abgabe auf bestimmte Überschußbestände (Überschußbestands-Verordnung)

Zusammenfassung


1103. Verordnung: Überschußbestands-Verordnung

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die Erhebung einer Abgabe auf bestimmte Überschußbestände (Überschußbestands-Verordnung)

Auf Grund der §§ 105 und 114 Marktordnungsgesetz 1985, BGBl. Nr. 210, in der Fassung BGBl. Nr. 664/1994 (MOG) wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

Anwendungsbereich

§ 1. Die Vorschriften dieser Verordnung dienen der Erhebung von Abgaben, soweit diese in Rechtsakten der Europäischen Union im Zusammenhang mit den auf Grund des Beitritts zu treffenden Übergangsmaßnahmen für den Handel mit landwir...

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