Verordnung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft vom 19. November 1965, mit der im Jahre 1965 eine allgemeine Viehzählung und Erhebung der Hausschlachtungen angeordnet wird

Zusammenfassung


320. Verordnung: Anordnung einer allgemeinen Viehzählung und Erhebung der Hausschlachtungen im Jahre 1965

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft vom 19. November 1965, mit der im Jahre 1965 eine allgemeine Viehzählung und Erhebung der Hausschlachtungen angeordnet wird

Auf Grund der §§ 2 Abs. 2 und 3, 4 Abs. 1

und 2, 7 Abs. 1, 2 und 7 und des § 8 des Bundesstatistikgesetzes 1965, BG...

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