Verordnung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft vom 21. April 1958, mit der eine Erhebung des Rinderbestandes am 3. Juni 1958 angeordnet wird.

Zusammenfassung


84. Verordnung: Anordnung einer Erhebung des Rinderbestandes am 3. Juni 1958.

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft vom 21. April 1958, mit der eine Erhebung des Rinderbestandes am 3. Juni 1958 angeordnet wird.

Auf Grund des § 2 Abs. 1...

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