Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft und des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 28. September 1988 über die Erhebung der Weinernte, des Weinbestandes und der Weinlagerkapazität in den Jahren 1988 bis 1991

Zusammenfassung


560. Verordnung: Erhebung der Weinernte, des Weinbestandes und der Weinlagerkapazität in den Jahren 1988 bis 1991

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft und des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 28. September 1988 über die Erhebung der Weinernte, des Weinbestandes und der Weinlagerkapazität in den Jahren 1988 bis 1991

Auf Grund des § 2 Abs. 2 und 3 des Bundesstatistikgesetzes 1965, BGBl. Nr. 91, und des § 3 Abs. 1

des LFBIS-Gesetzes, BGBl. Nr. 448/1980, wird hinsicht...

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