Verordnung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft vom 1. Februar 1951, betreffend die Durchführung von jährlichen Erhebungen über die land- und forstwirtschaftliche Erzeugung und deren Grundlagen.

Zusammenfassung


52. Verordnung: Durchführung von jährlichen Erhebungen über die land- und forstwirtschaftliche Erzeugung und deren Grundlagen.

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft vom 1. Februar 1951, betreffend die Durchführung von jährlichen Erhebungen über die land- und forstwirtschaftliche Erzeugung und deren Grundlagen.

Auf Grund des § 2 Abs. 1 Z. 3 und Abs. 2

Z. 3 und des § 4 Abs. 1 und 2 ...

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