Bundesgesetz vom 1. Februar 1950, womit das Bundesgesetz vom 17. November 1948, BGBl. Nr. 245, über die Sicherstellung der für den Erlag des Schillinggegenwertes amerikanischer Hilfslieferungen erforderlichen Beträge abgeändert wird.

Zusammenfassung


67. Bundesgesetz: Abänderung des Bundesgesetzes über die Sicherstellung der für den Erlag des Schillinggegenwertes amerikanischer Hilfslieferungen erforderlichen Beträge.

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Auszug


Bundesgesetz vom 1. Februar 1950, womit das Bundesgesetz vom 17. November 1948, BGBl. Nr. 245, über die Sicherstellung der für den Erlag des Schillinggegenwertes amerikanischer Hilfslieferungen erforderlichen Beträge abgeändert wird.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel 1.

Der § 1 des Bundesgesetzes vom 17. N...

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