Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 7. April 1949 über den Umtausch der Erlaubnisurkunden nach dem Gaststättengesetz und der Verordnung über Speiseeiswirtschaften gegen die der Gewerbeordnung entsprechenden Berechtigungsurkunden (Umtauschverordnung).

Zusammenfassung


98. Verordnung: Umtauschverordnung.

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 7. April 1949 über den Umtausch der Erlaubnisurkunden nach dem Gaststättengesetz und der Verordnung über Speiseeiswirtschaften gegen die der Gewerbeordnung entsprechenden Berechtigungsurkunden (Umtauschverordnung).

Auf Grund des Artikels V, Abs. (1), des Bundesgesetzes vom 3. März 1948, B.G.Bl. Nr. 89,

über die Wiederherstellung des österreichischen Rechtes auf dem Gebiete des Gast- und Schankgewerbes und des Kleinhandels mit gebrannten geistigen Getränken (Gast- und Schankgewerbegesetz)

wird verordnet:

§...

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