Kundmachung des Bundeskanzlers vom 27. Juni 1989 betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Erleichterung des internationalen Seeverkehrs

Zusammenfassung


321. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zur Erleichterung des internationalen Seeverkehrs

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzlers vom 27. Juni 1989 betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Erleichterung des internationalen Seeverkehrs

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs d...

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